Digital besser:
Unsere Beratung für Steuerrecht
Mehr erfahren
Der Erfolg lässt sich planen. Die Risikoverminderung auch. Dafür bieten wir Ihnen die Beratung für Steuerrecht bei der SKG in Halberstadt an:
- Mit digitalen Anwendungen unterstützen wir Sie effektiv und schnell bei allen steuerrechtlichen Herausforderungen.
- In unserem starken Netzwerk von Spezialisten arbeiten erfahrene Fachanwälte für Steuerrecht.
Mit proaktiver Beratung für Steuerrecht schließen wir viele Risiken bereits im Vorfeld aus. So verstehen wir umfassende und digitale Steuerberatung.
Die digitale Steuerrechtsberatung der SKG Halberstadt greift zum Beispiel in diesen Fällen:
Die digitale Steuerrechtsberatung: Rufen Sie uns an unter 03941 55895 – 10 oder schreiben Sie an info@skg-steuern.de und wir beraten Sie gerne – online oder direkt bei uns in Halberstadt. Sei kein Papiertiger. Sei digital. Wir sind es auch.
Datenschutzkonform:
Belege elektronisch nachreichen und das Risiko für die Betriebsprüfung mindern
Wussten Sie’s? Bevor das Finanzamt tätig wird, prüft eine Software jede Steuererklärung, die eingeht. Das beschleunigt die Bearbeitung – finden wir im Prinzip gut. Der Computer findet auch Lücken in der Plausibilität einer Steuererklärung. Dann droht die Einstufung des Unternehmens in eine ungünstige Risikoklasse und bald eine Betriebsprüfung. Das können wir vermeiden mittels Digitalisierung.
Mit DATEV Unternehmen Online haben wir – Sie und die SKG Steuerberatung Halberstadt – rund um die Uhr Zugriff auf sämtliche Zahlen und Fakten Ihres Unternehmens. Anfragen des Finanzamtes beantworten wir umgehend. Da sämtliche Belege digital vorliegen, übermitteln wir fehlende Dokumente ebenso schnell und: datenschutzkonform. Eine Betriebsprüfung kann abgewendet werden, das Unternehmen vermeidet die höhere Risikoklasse.
Effektiv:
Beratung zu Einspruchsverfahren
Stellen Sie sich folgendes vor: Der PKW eines Unternehmers wird gemischt genutzt – also privat und betrieblich. Wir berechnen mögliche Varianten für die steuerliche Absetzbarkeit. Ein-Prozent-Regelung oder das digitale Fahrtenbuch? Im Jahresgespräch entscheidet sich der Unternehmer und wir reichen die Steuererklärung entsprechend ein. Zugleich legen wir gegen die selbst erstellte Steuererklärung elektronischen Einspruch ein. Wir bitten um ruhendes Verfahren bis zur Bekanntgabe einer Entscheidung.
Klingt verrückt, ist aber klug. Die SKG Steuerberatung ist hellwach und begleitet das ruhende Verfahren bis zur Entscheidung und informieren Sie als Mandant. So schützen wir das Vermögen des Unternehmers, denn nur der Einspruch gewährt, dass nach einer Entscheidung die Erstattung fließt.
Das Gedächtnis Ihres Unternehmens:
die Buchführung rechtskonform aufbewahren
GoBD – diese Abkürzung steht für Grundsätze zur ordnungsgemäßen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff. Das heißt: Sie sind verpflichtet, sämtliche, elektronische Daten zu sichern und für die Betriebsprüfung auslesbar vorzuhalten.
Mit der Anwendung DATEV Unternehmen Online erfüllen Sie diese Kriterien bereits. Gibt es Daten aus älteren Systemen? Wir zeigen Ihnen, wie Sie auch diese ordnungsgemäß archivieren und dem Prüfer zur Verfügung stellen können.
Die digitale Steuerrechtsberatung gelingt reibungslos mit DocuSign. Sie unterzeichnen Erklärungen und Vereinbarungen einfach digital – wann und wo es für Sie passt. Wir können sofort für Sie aktiv werden. Wir beraten Sie dazu gerne: telefonisch unter 03941 55895-10 oder online.