
Workation – unser Wissen, so spannend wie ein Reisetagebuch
Der Laptop steckt im Handgepäck. Die Sonne lacht durchs Gate-Fenster. In wenigen Stunden beginnt eine neue Erfahrung: Arbeiten im Ausland – flexibel, mobil und mit Aussicht.
Was wie Urlaub klingt, ist längst mehr als ein Trend. „Workation“ heißt das Stichwort. Arbeiten und Leben an einem anderen Ort verbinden – für einige Tage, Wochen oder vielleicht sogar Monate.
Doch mit dem Ortswechsel stellen sich auch neue Fragen:
Wie sieht es mit der Sozialversicherung aus? Gilt der Arbeitsvertrag auch im Ausland? Welche steuerlichen Regeln greifen?
Wer auf Nummer sicher gehen möchte, braucht mehr als einen Reisepass und stabiles WLAN. Es braucht einen Plan. Und eine Beratung, die weiß, was rechtlich und organisatorisch zu beachten ist.
Unser Reisetagebuch zeigt, wie Workation gelingt – mit klarem Blick, digitaler Vorbereitung und unserer Leistung SKGplus im Gepäck.
Inhaltsverzeichnis
Sie haben direkt eine Frage? Kontaktieren Sie uns gern telefonisch oder schreiben Sie eine E-Mail – wir sind für Sie da!
Workation: Kein Urlaub, kein Umzug – Reisetagebuch, Eintrag #1
Workation klingt entspannt – nach Strand, Laptop und frischer Kokosnuss. Doch wer genauer hinsieht, erkennt schnell: Es geht nicht um Urlaub. Und auch nicht ums Auswandern.
Workation bedeutet: Für eine begrenzte Zeit wird der Arbeitsort verlegt – zum Beispiel ins europäische Ausland. Das Arbeitsverhältnis in Deutschland bleibt bestehen. Es entsteht kein neues Arbeitsverhältnis vor Ort. Auch ein dauerhafter Umzug ist nicht gemeint.
Was macht Workation so attraktiv? Weil ein Ortswechsel neue Perspektiven schaffen kann. Mehr Ruhe. Mehr Kreativität. Oder einfach eine Umgebung, die besser zum eigenen Rhythmus passt.
Damit es keine Missverständnisse gibt, helfen klare Begriffe und klare Regelungen. Denn am Ende zählt: Die Workation soll inspirieren, nicht irritieren. Mit SKGplus Workation behalten Sie den Überblick und gestalten die neue Freiheit rechtssicher.
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„Wichtig ist: Die Tätigkeit bleibt eingebunden in die bestehenden Unternehmensstrukturen. Es geht nicht darum, vollständig von außen zu arbeiten oder sich einer neuen Rechtsordnung zu unterwerfen.“
Steffi Köchy-Gellfart, Steuerberaterin und Gründerin von SKG
Das Territorialprinzip findet man nicht im Atlas, aber im etwa Steuerrecht – Reisetagebuch, Eintrag #2
Der Blick aufs Meer ist unbezahlbar. Aber wie ist das mit dem Steuerrecht? Und was gilt eigentlich im Krankheitsfall? Die Umgebung mag wechseln – das deutsche Recht sollte mitreisen.
Grundsätzlich gilt in vielen Ländern das sogenannte Territorialprinzip: Wo gearbeitet wird, dort greifen auch die rechtlichen Vorgaben. Das betrifft unter anderem die Sozialversicherung, das Steuerrecht und das Arbeitsrecht.
Ob der Wohnsitz weiterhin in Deutschland liegt, spielt dabei keine Rolle. Entscheidend ist: Der Ort der Tätigkeit bestimmt, welches Recht gilt.
Zum Glück gibt es Ausnahmen, die eine Workation überhaupt erst möglich machen – etwa zwischenstaatliche Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung, EU-Verordnungen zur Sozialversicherung oder die A1-Bescheinigung als Nachweis der deutschen Sozialversicherungspflicht.
Mit der richtigen Vorbereitung lässt sich so auch im Ausland rechtssicher arbeiten – ohne neuen Vertrag, ohne Meldepflicht im Zielland, ohne bürokratisches Chaos.
Workation? Das Stichwort lässt Sie aufhorchen? Sie kennen eine Person, die sich im Bereich Steuerberatung entwickeln möchte? Die maximale persönliche Freiheit schätzt? Hier geht es zu unserem Bereich Karriere. Herzlich willkommen im Team der SKG!
Hola Sozialversicherung und Workation – Reisetagebuch, Eintrag #3
„Estoy resfriada“ – ich bin erkältet. Nur ein harmloser Satz auf Spanisch, aber mitten in der Workation plötzlich ziemlich wichtig. Denn die Frage ist: Wer zahlt den Arztbesuch? Gilt die deutsche Krankenversicherung auch hier? Muss ich mich irgendwo melden?
Genau das regelt das Sozialversicherungsrecht. Es legt fest, welcher Staat für Kranken-, Pflege-, Renten- und Unfallversicherung zuständig ist, wenn im Ausland gearbeitet wird. Innerhalb der EU, des EWR und der Schweiz bleibt in der Regel die deutsche Sozialversicherungspflicht bestehen – vorausgesetzt, der Aufenthalt ist zeitlich befristet.
Wichtig ist in jedem Fall: Für jede Workation im Ausland muss vorab eine A1-Bescheinigung beantragt werden. Sie dient als offizieller Nachweis, dass weiterhin deutsches Recht gilt. Ohne diese Bescheinigung kann es schnell zu Missverständnissen mit den Behörden vor Ort kommen.
Außerhalb der EU wird es komplexer. Hier gelten die Regeln des jeweiligen Landes. Besteht ein bilaterales Abkommen mit Deutschland, ist meist eine Absicherung möglich. Gibt es kein Abkommen, droht unter Umständen sogar eine doppelte Versicherungspflicht.
Damit das nicht passiert, hilft eine gute Vorbereitung. Mit der Leistung SKGplus prüfen wir die individuellen Bedingungen, beantragen die nötigen Unterlagen und klären, ob in Ihrem Fall eine Ausnahmevereinbarung möglich ist. Damit aus einer einfachen Erkältung kein Versicherungsdrama wird.

Steuern, aber zielgenau im Verlauf der Worktion – Reisetagebuch, Eintrag #4
Wenn Sie sich auf Workation begeben, ändern sich nicht nur Umgebung und Tageslicht. Auch steuerliche Zuständigkeiten können sich verschieben. Denn mit dem Arbeitsort wechselt oft das Steuerrecht – je nach Dauer und Land.
Die gute Nachricht: In vielen Fällen bleibt das deutsche Steuerrecht anwendbar – zum Beispiel, wenn der Aufenthalt im Ausland weniger als 183 Tage pro Jahr dauert. Voraussetzung: Der Arbeitgeber sitzt in Deutschland und zahlt das Gehalt aus dem Inland.
Aber Vorsicht: Die berühmte 183-Tage-Regel ist nicht überall gleich. Einige Staaten zählen Kalendertage, andere rechnen in beliebigen 12-Monats-Zeiträumen. Auch hier lohnt sich der genaue Blick ins Doppelbesteuerungsabkommen – und SKG hilft dabei gern.
Ein weiteres Thema: das Risiko einer sogenannten Betriebsstätte. Wer regelmäßig, dauerhaft oder mit Kontakt zu Kundinnen und Kunden aus dem Ausland arbeitet, kann unbeabsichtigt steuerpflichtig werden – im Zielland. Das bringt neue Pflichten mit sich. Mit unserer Leistung SKGplus prüfen wir, ob dieses Risiko bei Ihnen besteht und wie es sich vermeiden lässt.
Und natürlich stellt sich auch die Frage nach den Kosten: Was ist geschäftlich, was privat? Co-Working-Spaces und Arbeitsmittel? Ja, absetzbar. Hotelkosten bei privater Verlängerung oder Ausflügen? Nein, nicht abziehbar. Auch für Selbstständige gilt: Nur der berufliche Anteil zählt – und der muss sauber dokumentiert sein.
Absprachen statt Abenteuer: Workation und Arbeitsrecht – Reisetagebuch, Eintrag #5
Neue Stadt, neue Eindrücke – aber das Arbeitsrecht bleibt und es reist mit. Eine Workation braucht keine neuen Verträge, aber klare Absprachen. Denn ein gesetzlicher Anspruch auf das Arbeiten im Ausland besteht nicht.
Ob als Arbeitgeberin, Arbeitgeber oder mitarbeitende Person: Eine Workation muss individuell vereinbart werden – es sei denn, im Unternehmen gibt es bereits eine Regelung im Arbeitsvertrag, in einer Betriebsvereinbarung oder einer internen Policy.
Bei kurzen Aufenthalten, etwa unter vier Wochen, ist in der Regel kein arbeitsrechtlicher Anpassungsbedarf notwendig. Das deutsche Recht gilt weiterhin – inklusive Arbeitszeit, Entgeltfortzahlung und Urlaubsanspruch.
Trotzdem sollten Sie einige Punkte vorab klären:
- Ist die Tätigkeit im Zielland erlaubt?
- Welche Erwartungen gelten für Erreichbarkeit und Datenschutz?
- Wie sieht es mit technischer Ausstattung oder Rückkehrfristen aus?
Gerade bei längeren oder wiederholten Aufenthalten empfehlen sich ergänzende Vereinbarungen. Unsere Leistung SKGplus unterstützt Sie dabei – gemeinsam mit spezialisierten Partnerkanzleien. So entsteht rechtliche Klarheit ohne unnötige Bürokratie.
Wer flexibel arbeiten möchte, braucht vor allem eines: eine gute Beratung. Rufen Sie uns gern an oder schreiben Sie eine E-Mail – wir sind für Sie da!