Ab Dezember 2024 wird sie für viele Unternehmerinnen und Unternehmer relevant: die Wirtschafts-Identifikationsnummer (kurz: W-IdNr.). Sie dient der eindeutigen Identifizierung in steuerlichen und behördlichen Prozessen und wird automatisch vergeben. Damit geht sie einen wichtigen Schritt in Richtung Digitalisierung und Vereinfachung von Verwaltungsaufgaben. Was genau die W-IdNr. für Sie bedeutet und wie sie die Kommunikation mit Behörden erleichtert, erfahren Sie hier:

Als voll digitalisiertes Unternehmen werden Sie den Nutzen schnell schätzen. Über DATEV Unternehmen online gelingt die Abwicklung mit der Finanzbehörde noch komfortabler.

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Vergabe der Wirtschafts-Identifikationsnummer

Die Vergabe der Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) startet ab November 2024. Sie erfolgt automatisch durch das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt). Unternehmen, die bereits über eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) verfügen, nutzen diese künftig als W-IdNr., ergänzt um ein zusätzliches Unterscheidungsmerkmal wie „-00001“.

DE252480878-00001
– so lautet die W-IdNr. der SKG Steuerkanzlei. Sie steht zukünftig auf jeder Rechnung von uns.

Wichtig zu wissen: Alle wirtschaftlich tätigen Personen und Unternehmen erhalten die W-IdNr. ohne Antrag – das heißt, es ist keine zusätzliche Beantragung erforderlich.

Wichtiger Hinweis an die Mandantinnen und Mandanten der SKG:

Bitte teilen Sie uns Ihre Wirtschafts-Identifikationsnummer mit, wenn Sie diese erhalten haben. Wir können künftig Ihre Daten nur noch an das Finanzamt übermitteln, wenn die W-IdNr. von uns in den DATEV-Programmen eingepflegt wurde.

Diesem Zweck dient die Wirtschafts-Identifikationsnummer

Die Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) erleichtert die Verwaltung und Besteuerung, da sie als eindeutiges Identifikationsmerkmal für steuerliche und behördliche Prozesse dient. Damit unterstützt sie eine effizientere Kommunikation zwischen Unternehmen und Behörden und treibt die Digitalisierung der Verwaltungsabläufe voran.

Besonders relevant ist die W-IdNr. für natürliche Personen, die neben privaten auch wirtschaftliche Aktivitäten ausüben. Während ihre privaten Steuerangelegenheiten über die persönliche Steuer-Identifikationsnummer geregelt werden, ermöglicht die zusätzliche W-IdNr. eine klare Abgrenzung ihrer geschäftlichen Tätigkeiten. So wird eine saubere Trennung zwischen privaten und geschäftlichen Bereichen geschaffen, was die Transparenz und Sicherheit in steuerlichen Fragen erhöht.

Die W-IdNr. ergänzt Ihre Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

Die Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) ersetzt die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) nicht, sondern ergänzt sie lediglich. Für jede wirtschaftliche Tätigkeit wird dabei ein zusätzliches Unterscheidungsmerkmal wie „-00001“ hinzugefügt, sodass eine präzise Identifizierung der einzelnen Geschäftsbereiche möglich ist.

Unternehmen, die bereits über eine USt-IdNr. verfügen, erhalten keine separate Mitteilung zur W-IdNr., da diese im Aufbau identisch ist und die USt-IdNr. weiterhin gültig bleibt.

Das sind die Vorteile für Unternehmen

Die Einführung der Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) bringt langfristig zahlreiche Vorteile für Unternehmen. Sie trägt dazu bei, Verwaltungsprozesse zu vereinfachen und vermeidet unnötige administrative Doppelungen. Dadurch wird der Verwaltungsaufwand spürbar reduziert.

Zusätzlich ist die W-IdNr. ein wichtiger Schritt hin zur vollständigen Digitalisierung und Automatisierung der steuerlichen Kommunikation. Mit der eindeutigen Identifikation durch die W-IdNr. werden Behördenprozesse effizienter, und Unternehmen profitieren von einer reibungslosen, schnelleren Bearbeitung ihrer Steuerangelegenheiten.

Ein Beispiel zur W-IdNr. aus der Praxis

Die Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) wird erst zum 1. Januar 2025 eingeführt. Zur Veranschaulichung haben wir uns in die Rolle eines Unternehmens hineinversetzt, das in der Rechtsform einer GmbH tätig ist und einen Kredit bedienen muss. Dieses Unternehmen hat üblicherweise folgende Pflichten:

  1. Der Jahresabschluss ist innerhalb der gesetzlichen Frist elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln. Hierfür war bisher die Steuernummer maßgebend. Künftig ist dies nur noch mit Angabe der Wirtschafts-Identifikationsnummer möglich.
  2. Der Jahresabschluss ist bis zum 31.12. des Folgejahres digital beim Unternehmensregister einzureichen. Dies erfolgte bisher unter der HRB-Nummer. Hier ist ebenfalls künftig die Wirtschafts-Identifikationsnummer zu verwenden.
  3. Der Jahresabschluss ist bei dem Kreditgeber als digitaler Finanzbericht einzureichen. Hier sind zurzeit die Kundennummer bzw. die Bankverbindung einzupflegen, damit die Zuordnung korrekt erfolgt. Hier ist ebenfalls künftig die Wirtschafts-Identifikationsnummer zu verwenden.
  4. Ab dem 01.01.2025 gilt die E-Rechnung. In der nächsten Ausbaustufe sind die E-Rechnungen ab 2028 innerhalb von 2 Werktagen nach Rechnungsschreibung an die Finanzverwaltung zu übermitteln. Hierfür entwickelt die DATEV aktuell die E-Rechnungsplattform. Um sich dort registrieren zu können, ist die Wirtschafts-Identifikationsnummer bzw. die Umsatzidentifikationsnummer in den Stammdaten zu erfassen. Diese liegt mit Bekanntgabe der Wirtschafts-Identifikationsnummer automatisch vor.

Die W-IdNr. wird als Zuordnungsmerkmal perspektivisch auch in der Statistik und bei anderen Meldungen erforderlich sein.

“Wieder etwas Neues!”, sagen Sie jetzt vielleicht.

Ja, das verstehen wir. Auf lange Sicht steigt mit der W-IdNr. die Klarheit und Transparenz von steuerlichen Vorgängen. Bei jedem Schritt sind wir an Ihrer Seite. Sie haben Fragen im Detail?

Dann rufen Sie uns gerne an oder schreiben Sie eine E-Mail – wir sind gerne für Sie da!

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