Leuchtet die Ampel rot, halten wir an – im Straßenverkehr wie im Zahlungsverkehr. Ab Oktober 2025 wird diese Logik zur Pflicht: Bevor eine SEPA-Überweisung ausgeführt wird, prüft die Empfängerbank, ob der Name zur IBAN passt. Stimmt etwas nicht, zeigt das System Gelb oder Rot – und warnt vor einem möglichen Fehler oder Betrug.

Das neue Verfahren nennt sich „Verification of Payee“ (VoP). Es soll dafür sorgen, dass Überweisungen sicherer werden – für Unternehmen und Privatpersonen. Denn der finanzielle Schaden bei fehlgeleiteten Zahlungen ist oft hoch. VoP ist deshalb keine Bürokratie, sondern eine Schutzmaßnahme.

Im Beitrag erfahren Sie, was hinter VoP steckt, worauf Sie achten müssen – und wie Sie mit guter Stammdatenpflege und digitalen Prozessen von SKG gut vorbereitet sind.

Inhaltsverzeichnis:

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Was ist Vop?

„Verification of Payee“ (VoP) ist eine neue Sicherheitsprüfung für SEPA-Überweisungen. Sie wird ab Oktober 2025 verpflichtend und soll dabei helfen, Fehlüberweisungen und Betrugsfälle zu vermeiden.

Kurz und knapp – so funktioniert das Verfahren:

  • Vor jeder SEPA-Überweisung prüft die Empfängerbank, ob der angegebene Name zur IBAN passt.
  • Das Ergebnis der Prüfung wird in Sekundenschnelle zurückgemeldet.
  • Erst danach kann die Zahlung freigegeben werden.

Warum VoP eingeführt wird:

  • Schutz vor sogenannten APP-Frauds („Authorised Push Payment Fraud“) – dabei werden Zahlungen an falsche Empfängerinnen oder Empfänger ausgelöst, etwa nach gefälschten Rechnungen oder Phishing-Mails.
  • Vermeidung von versehentlichen Fehlüberweisungen durch Tippfehler oder veraltete Stammdaten.
  • Mehr Sicherheit für Unternehmen und Privatpersonen im digitalen Zahlungsverkehr.

Wichtig: Die VoP-Prüfung betrifft ausschließlich SEPA-Überweisungen – nicht aber Lastschriften oder Auslandszahlungen.

So funktioniert VoP

Jede und jeder kennt es: Wir öffnen die Banking-App, tippen eine IBAN ein, kopieren den Namen aus der Rechnung, klicken auf „Überweisen“ – fertig. SEPA-Zahlungen sind zur Routine geworden. Und Routinen sind im Alltag gut. Sie helfen uns, effizient zu arbeiten. Aber genau diese Routine kann gefährlich sein. Denn: Was wir ständig tun, prüfen wir oft nicht mehr genau.

Ein Zahlendreher bei der IBAN, ein falscher Empfängername – das passiert schneller, als wir denken. Und manchmal ist es nicht einmal ein Versehen, sondern Absicht: Kriminelle versuchen gezielt, Unternehmen zur Zahlung auf gefälschte Konten zu verleiten. Diese Masche nennt sich APP-Fraud („Authorised Push Payment Fraud“). Eine gefälschte Rechnung, ein vermeintlich dringender Hinweis der Geschäftsführung, ein Anruf vom „Lieferanten“ – und schon geht die Zahlung raus. Richtig, aber an die falsche Person.

VoP setzt genau hier an. Die neue Empfängerprüfung sorgt dafür, dass bei jeder Überweisung automatisch ein Sicherheitscheck eingebaut ist – auch wenn wir selbst gerade unkonzentriert sind oder unter Druck stehen.

So läuft die VoP-Prüfung ab:

  • Sie geben wie gewohnt den Namen der Zahlungsempfängerin oder des Zahlungsempfängers sowie die IBAN ein.
  • Ihre Bank (die „anfragende Bank“) fragt bei der Empfängerbank an, ob die Angaben zueinanderpassen.
  • Die Empfängerbank prüft Name und IBAN – in der Regel innerhalb von fünf Sekunden.
  • Das Ergebnis wird sofort zurückgemeldet – noch bevor die Zahlung freigegeben wird.

VoP funktioniert im Hintergrund – schnell, digital und verbindlich. Und es erinnert uns im richtigen Moment daran, noch einmal hinzusehen.

Denn am Ende zählt: Ihr Geld soll dort ankommen, wo es hingehört – und nirgendwo anders.

Die Ergebnisse:
Match, Close Match, No Match

Die Ergebnisse der VoP-Prüfung werden Ihnen visuell angezeigt – nach dem Prinzip einer Ampel. So sehen Sie auf einen Blick, ob alles passt oder ob es Klärungsbedarf gibt.

🟢 Match – alles stimmt

  • Name und IBAN stimmen vollständig überein.
  • Die Zahlung kann sicher freigegeben werden.
  • In diesem Fall übernimmt die Bank die Haftung, wenn es dennoch zu einer Fehlüberweisung kommt.

🟡 Close Match – es gibt Abweichungen

  • Name und IBAN sind ähnlich, aber nicht identisch.
  • Beispiele: Tippfehler, Namenszusätze fehlen, andere Schreibweise bei Firmennamen.
  • Sie sehen den korrekten Namen laut Empfängerbank.
  • Sie müssen aktiv entscheiden: Zahlung freigeben oder abbrechen?
  • Wichtig: Bei einem Close Match tragen Sie die volle Haftung – selbst wenn der Name fast stimmt.

Tipp: Legen Sie im Unternehmen feste Regeln fest, wann eine gelbe Ampel akzeptiert werden darf – z. B. abhängig vom Betrag oder vom bekannten Zahlungsempfänger.

🔴 No Match – keine Übereinstimmung

  • Name und IBAN stimmen nicht überein.
  • Die Bank zeigt nicht den korrekten Namen an.
  • Die Zahlung kann trotzdem durchgeführt werden. Den Vorgang müssen Sie manuell bestätigen.
  • Alternativ können Sie die Zahlung stornieren und die Stammdaten abklären.
  • Die Haftung liegt in diesem Fall vollständig bei Ihnen.

Je nach Bank kann es bei „Close Match“ unterschiedliche Bewertungen geben – was bei der einen Bank noch als akzeptabel gilt, wird bei der anderen schon als „No Match“ gewertet. Das macht gute Stammdatenpflege umso wichtiger.

Was bedeutet Opt-In und Opt-Out?

Die VoP-Prüfung ist grundsätzlich aktiv – für alle SEPA-Überweisungen. Das nennt sich Opt-In. Es gibt aber bestimmte Ausnahmen, bei denen Sie die Prüfung bewusst ausschalten können – das ist das sogenannte Opt-Out.

Opt-In – der Normalfall

  • Die Empfängerprüfung ist standardmäßig aktiviert.
  • Sie erhalten bei jeder Einzelüberweisung ein VoP-Ergebnis (Match, Close Match oder No Match).
  • Die Freigabe der Zahlung ist erst nach dem Ergebnis möglich.

Das gilt für alle gängigen Zahlungsarten – egal ob Onlinebanking, Banking-App oder Zahlungsverkehrssoftware, etwa bei DATEV Bank online.

Opt-Out – gezielter Verzicht

  • Nur möglich für Sammelüberweisungen (z. B. Lohnzahlungen über EBICS oder SRZ).
  • Geschäftskundinnen und Geschäftskunden können auf Wunsch die VoP-Prüfung deaktivieren.
  • Das bedeutet: Alle Empfänger werden ohne Prüfung bezahlt.
  • Achtung: In diesem Fall haften Sie vollständig, auch wenn eine Zahlung fehlgeleitet wird.

Wann ist Opt-Out sinnvoll?

  • Bei regelmäßig gleichbleibenden Empfängerlisten, z. B. Lohn- oder Gehaltszahlungen.
  • Wenn die Datenqualität sehr hoch ist und keine häufigen Änderungen vorkommen.
  • In stressigen Abrechnungssituationen kann ein Opt-Out verhindern, dass Zahlungen unnötig blockiert werden.

Unser Tipp: Nutzen Sie Opt-Out gezielt und bewusst – z. B. für geprüfte Lohnläufe. Für alle anderen Zahlungen empfehlen wir, die VoP-Prüfung aktiviert zu lassen.

Wer haftet bei Fehlern?

Die VoP-Prüfung bringt mehr Sicherheit – aber sie übernimmt nicht die Verantwortung für Sie. Wer haftet, hängt vom Ergebnis der Prüfung ab und davon, ob Sie die Zahlung trotz Warnung freigeben.

Hier ein Überblick:

Match (grün)

  • Name und IBAN stimmen exakt überein.
  • Die Bank haftet, wenn die Zahlung trotz korrekter Prüfung fehlgeleitet wird.

Close Match (gelb)

  • Es gibt eine leichte Abweichung.
  • Sie entscheiden, ob Sie die Zahlung freigeben.
  • Sie haften persönlich, wenn es zu einem Fehler oder Betrug kommt – auch bei kleinen Beträgen.

No Match (rot)

  • Keine Übereinstimmung zwischen Name und IBAN.
  • Zahlung nur mit manueller Bestätigung möglich.
  • Die Haftung liegt vollständig bei Ihnen.

Opt-Out, etwa bei Lohnsammelüberweisungen

  • Keine VoP-Prüfung durchgeführt.
  • Auch hier gilt: Die volle Haftung tragen Sie.

Wichtig: Die Haftungsverteilung bleibt im Prinzip wie bisher – aber der Unterschied ist: Sie sehen jetzt die Warnung, bevor etwas passiert. Das schafft mehr Transparenz, aber auch mehr Verantwortung.

Wenn Sie Zahlungen regelmäßig freigeben, sollten Sie klare Freigaberegeln definieren: Wer prüft? Wer darf freigeben? Ab welchem Betrag wird bei Close Match gestoppt?

Antworten geben klar definierte Prozesse. Dafür bieten wir Ihnen unsere Digitalisierungsberatung.

Was sollten Unternehmen jetzt tun?

Die VoP-Prüfung startet im Oktober 2025 – das klingt nach Zukunft, ist aber jetzt schon Thema. Denn wer gut vorbereitet ist, vermeidet unnötigen Stress und Zahlungsprobleme.

VoP-Prüfung: So sollten Sie vorgehen

Kontoinhaberdaten prüfen
Stimmen der Name Ihres Unternehmens und die bei der Bank hinterlegte Bezeichnung wirklich überein? Schon kleine Abweichungen können zu Warnmeldungen führen.

Rechnungsvorlagen anpassen
Geben Sie auf Ihren Rechnungen den exakten Namen an, unter dem Ihr Konto bei der Bank geführt wird. So helfen Sie Ihren Kundinnen und Kunden, die Überweisung korrekt durchzuführen.

Lieferantenstammdaten pflegen
Auch in der Buchhaltung gilt: Je besser Ihre Stammdaten, desto weniger Warnungen bei der Zahlung. Tipp: Stück für Stück aufräumen – nicht alles auf den letzten Drücker.

Opt-Out bewusst nutzen
Lohnsammelzahlungen lassen sich als Opt-Out kennzeichnen. Das entlastet den Alltag – aber nur, wenn Sie intern die Kontrolle behalten.

Entscheidungsregeln festlegen
Was passiert, wenn ein Close Match vorliegt? Wer darf freigeben? Ab welchem Betrag wird gestoppt? Diese Fragen sollten Sie nicht erst im Oktober klären.

Unser Rat: Bauen Sie Ihre Prozesse jetzt um – in kleinen, sinnvollen Schritten. Wir unterstützen Sie dabei. Und sorgen gemeinsam dafür, dass Ihr Zahlungsverkehr nicht nur sicher läuft, sondern auch effizient bleibt.

VoP und SKG: ein gutes Match

VoP ist nicht nur ein Thema für Banken – es betrifft direkt Ihre Buchhaltung, Ihren Zahlungsverkehr und Ihre Zusammenarbeit mit der Steuerberatung. Die gute Nachricht: Wer digital arbeitet, ist im Vorteil.

Mit SKG als digitaler Steuerberatung und DATEV als technischer Basis schaffen Sie beste Voraussetzungen für eine reibungslose VoP-Umsetzung.

Ihre Vorteile auf einen Blick:

Stammdatenqualität = Buchhaltungsqualität
Über DATEV Unternehmen online lassen sich Zahlungspartner zentral verwalten. Korrekte Namen und IBANs bedeuten weniger Warnungen – und weniger Risiken.

Sammelüberweisungen sicher steuern
Lohnzahlungen via DATEV Lodas oder Lohn & Gehalt? Mit unserer Unterstützung lassen sich diese Prozesse als Opt-Out-Fälle definieren – rechtssicher und effizient.

VoP-Prüfung direkt in Bank online
Wenn Sie mit DATEV Bank online arbeiten, erhalten Sie VoP-Ergebnisse direkt im System – inklusive Ampelfarben und Entscheidungsoptionen. So bleiben Sie im Fluss.

Digitale Freigabeprozesse mit SKG
Wir helfen Ihnen, VoP-konforme Freigaben digital umzusetzen. Ganz ohne Papier, mit klaren Zuständigkeiten – und einer lückenlosen Dokumentation.

STEUERBERATUNGPLUS: Beratung mit individueller Struktur
VoP kann man genauso wenig isoliert betrachten wie die E-Rechnung oder andere Innovationen. Mit unserer modular strukturierten Beratung stellen wir uns gern auf Ihre Anforderungen sowie die jeweilige Phase der geschäftlichen Entwicklung ein.

Fazit: Die VoP-Einführung ist mehr als ein IT-Update. Es ist eine Chance, Zahlungsprozesse neu und sicher aufzustellen. Wir begleiten Sie dabei – digital, pragmatisch und verlässlich.

Gemeinsam sorgen wir dafür, dass Ihre Zahlungsverkehr sicher abläuft.

Sie haben Fragen im Detail?

Dann rufen Sie uns gern an oder schreiben Sie eine E-Mail – wir sind für Sie da!

03941 55895-10

Verification of Payee: FAQ der SKG Steuerberatung Halberstadt

Gilt VoP für alle Zahlungsarten?

Nein. Die VoP-Prüfung gilt nur für SEPA-Überweisungen, nicht aber für Lastschriften oder Auslandsüberweisungen.

Was passiert, wenn ich trotz Warnung zahle?

Die Bank gibt die Zahlung technisch frei. Bei einem Betrugsfall oder Fehler haften Sie selbst, wenn das VoP-Ergebnis ein „No Match“ oder „Close Match“ war.

Muss ich bei Sammelüberweisungen onlinebasierte Zugriffsrechte überdenken?

Ja, das sollten Sie prüfen. Bis Oktober 2025 werden alle Konten gemäß der “DATEV-Logik” angezeigt. Die mitarbeitende Person sieht firmenbezogene Daten. Nach dem 01.10.2025 folgt die Darstellung der “Banken-Logik”. Unter Umständen sollte das Einsichtsrecht angepasst werden.

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