Aktuelle Steuernews:
Wichtige Urteile, Fristen und Praxis-Hinweise
Steuerfreier Verkauf von privaten Wohnmobilen innerhalb der Spekulationsfrist
Grundsätzlich unterliegen Gewinne aus dem Verkauf von privaten Wirtschaftsgütern der Einkommensteuer, sofern zwischen Anschaffung und Veräußerung weniger als ein Jahr liegt (§ 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG). Eine wichtige Ausnahme bildet jedoch der Verkauf von sogenannten Gegenständen des täglichen Gebrauchs. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat nun klargestellt, dass auch hochpreisige Wohnmobile unter diese Ausnahme fallen können, wodurch ein etwaiger Veräußerungsgewinn steuerfrei bleibt.
Entscheidend für die Einstufung als Gegenstand des täglichen Gebrauchs ist, dass das Wirtschaftsgut primär zur Nutzung angeschafft wurde und einem typischen Wertverzehr unterliegt, anstatt ein Wertsteigerungspotenzial aufzuweisen. Der BFH betonte, dass der hohe Anschaffungspreis eines Luxusguts dieser Einordnung nicht entgegensteht. Ebenso unschädlich für die Steuerfreiheit ist es, wenn das Wohnmobil zwischenzeitlich zur Erzielung von Einkünften (beispielsweise durch Vermietung) genutzt wurde, da das Gesetz keine ausschließliche Selbstnutzung vorschreibt.
Quelle: BFH-Urteil vom 27.1.2026, Az. IX R 4/25
Kinderbetreuungskosten: Haushaltszugehörigkeit bleibt zwingende Voraussetzung
Aufwendungen für die Betreuung von Kindern unter 14 Jahren können nach § 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden. Zwingende formelle Voraussetzungen hierfür sind unter anderem der Erhalt einer ordnungsgemäßen Rechnung, die unbare Zahlung sowie die Haushaltszugehörigkeit des Kindes beim steuerpflichtigen Elternteil.
Der BFH hat in einer aktuellen Entscheidung bekräftigt, dass das Kriterium der Haushaltszugehörigkeit nicht verfassungswidrig ist. Dies gilt auch in Fällen, in denen getrennt lebende Elternteile Betreuungskosten tragen, das Kind jedoch nicht in deren Haushalt gemeldet ist und die Kosten den Freibetrag für den Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf (BEA-Freibetrag) übersteigen. Zwar äußerte das Gericht verfassungsrechtliche Zweifel, sah jedoch keine ausreichende Grundlage für eine Vorlage an das Bundesverfassungsgericht. Für die Praxis bedeutet dies, dass der Sonderausgabenabzug weiterhin dem Elternteil vorbehalten bleibt, in dessen Haushalt das Kind lebt.
Quelle: BFH-Urteil vom 27.11.2025, Az. III R 8/23
Erstattungszinsen zur Gewerbesteuer sind steuerpflichtige Betriebseinnahmen
Kommt es bei der Gewerbesteuer zu einer Nachzahlung oder Erstattung, wird der Unterschiedsbetrag nach einer Karenzzeit von 15 Monaten gemäß § 233a AO verzinst (Zinssatz ab 2019: 0,15 % pro Monat). Während Nachzahlungszinsen zur Gewerbesteuer nach § 4 Abs. 5b EStG steuerlich nicht als Betriebsausgaben abgezogen werden dürfen und somit außerbilanziell hinzugerechnet werden müssen, stellt sich die Frage nach der steuerlichen Behandlung von Erstattungszinsen.
Der BFH hat nun entschieden, dass Erstattungszinsen zur Gewerbesteuer zwingend als steuerpflichtige Betriebseinnahmen zu erfassen sind. Eine analoge Anwendung des Abzugsverbots aus § 4 Abs. 5b EStG auf Erstattungszinsen ist nicht zulässig. Das Gericht stellte zudem fest, dass diese asymmetrische Behandlung (Nachzahlungszinsen sind steuerlich unbeachtlich, Erstattungszinsen sind steuerpflichtig) keinen Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz des Grundgesetzes darstellt.
Quelle: BFH-Urteil vom 26.9.2025, Az. IV R 16/23
Hofübergabe: Einräumung eines Altenteils an den Ehegatten ist keine Schenkung
Bei der Übergabe von landwirtschaftlichen Betrieben oder Unternehmen an die nächste Generation ist die Einräumung eines sogenannten Altenteils (Wohnrecht und Barzahlungen) üblich. Werden diese Rechte den übergebenden Ehegatten als Gesamtgläubigern nach § 428 BGB eingeräumt, stellt sich oft die Frage, ob darin eine schenkungsteuerpflichtige Zuwendung des übergebenden an den anderen Ehegatten liegt.
Das Finanzgericht (FG) Münster hat dies verneint. Eine unentgeltliche Zuwendung (Schenkung) setzt voraus, dass der bedachte Ehegatte tatsächlich und rechtlich frei über die erlangte Position verfügen kann. Bei einem Wohnrecht, das lediglich der Fortführung der bisherigen gemeinsamen Lebensgemeinschaft dient, ist dies nicht der Fall. Auch hinsichtlich der Barzahlungen auf ein gemeinsames Konto liegt keine Schenkung vor, wenn die Eheleute dieses Konto im Innenverhältnis gemeinsam verwalten und die Mittel vorrangig für die gemeinsame Lebensführung verwenden.
Quelle: FG Münster, Urteil vom 18.9.2025, Az. 3 K 459/24 Erb
Impressumspflicht: Angabe der neuen Wirtschafts-Identifikationsnummer
Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) vergibt seit Ende 2024 schrittweise die neue Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) zur eindeutigen Identifizierung wirtschaftlich Tätiger. In diesem Zusammenhang weist die Steuerberaterkammer auf eine wichtige Änderung im Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) hin.
Gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 6 DDG sind Betreiber einer geschäftsmäßigen Website oder eines anderen digitalen Dienstes verpflichtet, im Impressum ihre Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) anzugeben. Verfügt der Unternehmer über keine USt-IdNr., ist er nun gesetzlich verpflichtet, stattdessen die ihm zugeteilte Wirtschafts-Identifikationsnummer im Impressum aufzuführen. Unternehmer sollten ihr Impressum entsprechend prüfen und zeitnah anpassen, um Abmahnungen zu vermeiden.
Quelle: Steuerberaterkammer Düsseldorf, Mitteilung vom 6.2.2026
Steuerliche Anerkennung von Pensionszusagen durch Entgeltumwandlung bei Gesellschafter-Geschäftsführern
Die Bildung von Pensionsrückstellungen nach § 6a EStG unterliegt strengen formalen und materiellen Voraussetzungen. Der BFH hat in zwei aktuellen Urteilen die Grenzen für arbeitnehmerfinanzierte Pensionszusagen (Entgeltumwandlung) bei Gesellschafter-Geschäftsführern (GGF) konkretisiert.
Im ersten Fall stellte der BFH klar, dass eine rein durch Gehaltsumwandlung finanzierte Pensionszusage nicht zwingend an Kriterien wie Probezeit oder altersabhängige Erdienbarkeit gebunden ist, da das Unternehmen keine zusätzlichen Kostenrisiken trägt. Voraussetzung ist jedoch, dass die Zusage insolvenzgesichert ist, da sie sonst steuerlich nicht als ernsthaft vereinbart gilt. Fehlt diese Sicherung, droht die Umqualifizierung in eine verdeckte Gewinnausschüttung (vGA).
Im zweiten Fall ging es um die Verzinsung des umgewandelten Kapitals. Der BFH entschied, dass ein Zinssatz von 6 % p. a. nicht automatisch zu einer vGA führt, selbst wenn fremde Dritte nur 3 % erhalten. Übersteigt der Zins den marktüblichen Satz, liegt zwar eine „mischfinanzierte“ Zusage vor. Diese ist steuerlich jedoch anzuerkennen, solange die Gesamtausstattung des GGF (Gehalt, Sachbezüge, Rentenanwartschaften) insgesamt angemessen bleibt.
Quelle: BFH-Urteile vom 19.11.2025 (Az. I R 50/22) und 17.12.2025 (Az. I R 4/23)
Vorsteuerabzug: EuG bejaht Abzugsberechtigung auch bei verspätet vorliegender Rechnung
Nach bisheriger deutscher Rechtslage (§ 15 Abs. 1 Nr. 1 UStG) ist der Vorsteuerabzug erst in dem Voranmeldungszeitraum zulässig, in dem sowohl die Leistung erbracht wurde als auch eine ordnungsgemäße Rechnung vorliegt. Das Gericht der Europäischen Union (EuG) hat dieser strengen Auslegung nun widersprochen.
Das EuG differenziert zwischen materiellen Voraussetzungen (Leistungserbringung) und formellen Voraussetzungen (Rechnungsbesitz). Sind die materiellen Voraussetzungen erfüllt, darf der Vorsteuerabzug für diesen Zeitraum nicht verwehrt werden, nur weil die Rechnung erst später – aber noch vor Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldung – eingegangen ist. Für die Praxis würde dies einen enormen Liquiditätsvorteil bedeuten. Da der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) jedoch eine Überprüfung beantragt hat, bleibt die endgültige rechtskräftige Entscheidung des EuGH abzuwarten. Bis dahin sollten Unternehmer die bisherige strenge deutsche Handhabung beachten, können aber in entsprechenden Fällen Rechtsbehelfe prüfen.
Quelle: EuG, Urteil vom 11.2.2026, Rs. T-689/24
Innergemeinschaftliche Lieferungen: Turnusmäßige Prüfung der USt-IdNr. reicht aus
Für die Steuerfreiheit einer innergemeinschaftlichen Lieferung (§ 4 Nr. 1 Buchst. b i. V. m. § 6a UStG) ist zwingend erforderlich, dass der Abnehmer eine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) verwendet. Das FG Baden-Württemberg hat sich zur Frage geäußert, wie oft diese Nummer bei laufenden Geschäftsbeziehungen über das Bundeszentralamt für Steuern geprüft werden muss.
Im Streitfall hatte ein Autohändler die USt-IdNr. eines niederländischen Kunden im Durchschnitt einmal monatlich geprüft. Bei drei Lieferungen war die Nummer kurz zuvor gelöscht worden, was der Händler nicht bemerkte. Das FG entschied zugunsten des Unternehmers: Er genießt Vertrauensschutz nach § 6a Abs. 4 S. 1 UStG, da er die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns beachtet hat. Eine monatliche Turnusabfrage ist bei laufenden Geschäftsbeziehungen ohne besondere Auffälligkeiten (wie etwa Barzahlung von Luxusfahrzeugen) ausreichend. Die Revision beim BFH ist anhängig.
Quelle: FG Baden-Württemberg, Urteil vom 3.4.2025, Az. 12 K 831/24
Wichtige Fälligkeitstermine für Steuern und Sozialversicherungsbeiträge im April 2026
Für den Monat April 2026 gelten folgende wichtige Fälligkeitstermine, die Sie zur Vermeidung von Säumniszuschlägen zwingend beachten sollten:
- Umsatzsteuer (Monatszahler): 10.04.2026
- Lohnsteuer (Monatszahler): 10.04.2026
- Sozialversicherungsbeiträge: 28.04.2026 (drittletzter Bankarbeitstag des Monats)
Bitte beachten Sie bei Steuerzahlungen per Überweisung die dreitägige Zahlungsschonfrist, die in diesem Monat am 13.04.2026 endet. Bei Zahlung per Scheck gilt diese Schonfrist ausdrücklich nicht; der Scheck muss dem Finanzamt spätestens drei Tage vor dem eigentlichen Fälligkeitstermin vorliegen.
Quelle: Fälligkeitstermine 04/2026
Begünstigte Besteuerung bei Abgeltung mehrjähriger Urlaubsansprüche
Erhalten Arbeitnehmer bei Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses eine Einmalzahlung zur Abgeltung von nicht genommenem Urlaub aus mehreren Jahren, kann dies steuerlich vorteilhaft behandelt werden. Das FG Münster hat entschieden, dass es sich hierbei um außerordentliche Einkünfte handelt, die der ermäßigten Besteuerung nach der sogenannten Fünftelregelung (§ 34 Abs. 1 EStG) unterliegen.
Das Gericht begründete dies damit, dass die Abgeltung von Urlaubsansprüchen aus mehreren Jahren wirtschaftlich als zusätzliches Entgelt für geleistete „Mehrarbeit“ zu werten ist. Interessant für die Praxis: Diese begünstigte Besteuerung gilt auch dann, wenn der Arbeitnehmer im abgegoltenen Zeitraum von der Arbeitsleistung freigestellt war. Da das FG Hamburg in der Vergangenheit abweichend geurteilt hat, wurde die Revision zugelassen. Eine finale Klärung durch den BFH steht aus.
Quelle: FG Münster, Urteil vom 13.11.2025, Az. 12 K 1853/23 E
Mitarbeiterbeteiligungen: Gewinnanteile aus typisch stiller Gesellschaft sind Einkünfte aus Kapitalvermögen
Beteiligen sich Arbeitnehmer über eine „typisch stille Gesellschaft“ am Unternehmen ihres Arbeitgebers, stellt sich steuerlich die Frage der Einkunftsart. Der BFH hat nun klargestellt, dass die daraus resultierenden Gewinnanteile nicht als Arbeitslohn (§ 19 EStG), sondern als Einkünfte aus Kapitalvermögen (§ 20 Abs. 1 Nr. 4 EStG) zu versteuern sind.
Voraussetzung hierfür ist, dass der Gesellschaftsvertrag zivilrechtlich wirksam geschlossen und tatsächlich durchgeführt wird. Zudem darf der Arbeitnehmer nicht als Mitunternehmer einzustufen sein. Sind diese Kriterien erfüllt, sind die Erträge ausschließlich durch das Sonderrechtsverhältnis der Kapitalüberlassung veranlasst und unterliegen der Abgeltungsteuer, selbst wenn die Beteiligungsmöglichkeit nur einem ausgewählten Mitarbeiterkreis angeboten wurde.
Quelle: BFH-Urteil vom 21.10.2025, Az. VIII R 13/23
Neuer FAQ-Katalog der BStBK zur digitalen Aufbewahrung von Dokumenten
Die Digitalisierung im Rechnungswesen schreitet voran. Um rechtliche Unsicherheiten zu beseitigen, hat die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) einen neuen, umfassenden FAQ-Katalog zur allgemeinen digitalen Aufbewahrung veröffentlicht. Dieser Leitfaden bündelt praxisrelevante Fragen zu den handels- und steuerrechtlichen Aufbewahrungspflichten (nach HGB und AO), zur korrekten digitalen Archivierung von Dokumenten sowie zu den Schnittstellen mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
Quelle: Bundessteuerberaterkammer, FAQ-Katalog (Stand: 27.1.2026)