
Firmenlauf & Steuer:
So bleibt Ihr Team sportlich – und lohnsteuerfrei
Die SKG Steuerberatung in Halberstadt zeigt, wie sich Startgebühr, Shirts & Snacks rund um den Firmenlauf lohnsteuerlich behandeln lassen.
Ob in Magdeburg, Quedlinburg oder Wernigerode – Firmenläufe liegen im Trend. Zahnarztpraxen, Bäckereien, Handels- und Handwerksbetriebe nutzen diese sportlichen Events, um Teamgeist zu stärken, Bewegung zu fördern und gleichzeitig sichtbar zu sein. Die Teilnahme ist oft schnell organisiert. Aber wie sieht es mit der steuerlichen Behandlung aus?
Inhaltsverzeichnis:
Laufen im Team – mit steuerlichem Spielraum
Für Arbeitgeber, die Startgebühren, Laufshirts oder Verpflegung übernehmen, stellt sich die Frage: Ist das ein steuerpflichtiger geldwerter Vorteil für Mitarbeitende? Oder können die Ausgaben lohnsteuerfrei bleiben?
Das spricht für Steuerfreiheit
Die Finanzverwaltung hat Firmenläufe bisher nicht ausdrücklich geregelt. Es gibt gute Argumente, die Kosten lohnsteuerfrei zu behandeln, wenn das betriebliche Interesse überwiegt:
- Branding & Werbung: Laufshirts mit Unternehmenslogo dienen der Außendarstellung.
- Teamförderung: Gemeinsames Laufen stärkt Zusammenhalt und Arbeitgebermarke.
- Kein privater Nutzen: Ein Shirt mit Werbeaufdruck ist kein privat nutzbarer Vorteil.
„Wir empfehlen Ihnen beim Finanzamt rechtzeitig vor Beginn der Veranstaltung eine verbindliche Zusage für eine Einordnung als überwiegend betriebliches Interesse zu beantragen. Kommen Sie rechtzeitig auf uns bei der SKG zu und wir übernehmen das für Sie. Somit sind Sie auf der sicheren Seite und Sie zahlen keine Lohn – und Sozialsteuern.“
Steffi Köchy-Gellfart, Steuerberaterin und Gründerin der SKG Steuerberatung
Wenn das Finanzamt anders entscheidet
Manche Finanzämter erkennen das betriebliche Interesse nicht an. Dann kommen ggf. andere Regelungen ins Spiel:
Sachzuwendung: 50-Euro-Freigrenze?
Die monatliche Sachbezugsfreigrenze greift nur, wenn die Teilnahme als Sachzuwendung gilt – also nicht, wenn Mitarbeitende sich selbst anmelden und die Gebühr später erstattet bekommen. Das wäre steuerpflichtiger Barlohn. Wichtig ist, dass die Sachbezugsfreigrenze nicht schon regelmäßig für Tankgutscheine oder zum Beladen einer Karte genutzt wird.
Betriebsveranstaltung: 110-Euro-Freibetrag?
Erfolgt die Teilnahme im Rahmen einer Betriebsveranstaltung (z. B. Betriebsausflug mit integriertem Firmenlauf), können bis zu 110 Euro je Mitarbeiter steuerfrei bleiben – sofern alle Mitarbeitenden eingeladen sind. Wird diese Grenze überschritten oder nicht alle einbezogen, lässt sich alternativ pauschal mit 25 % versteuern. Der Freibetrag kann höchstens für zwei Betriebsveranstaltungen im Jahr berücksichtigt werden.
Anreise & Co.: Was zählt als Reisekosten?
Kosten für die Anfahrt dürfen steuerfrei erstattet werden, wenn die Organisation beim Arbeitnehmer liegt – z. B. selbst gekaufte Fahrkarten für Bus oder Bahn.
Die Anmeldung muss bis 28.02. des Folgejahres erfolgen, damit die Veranstaltung für Sie sozialversicherungsfrei ist!
Nach dem 28.02. entstehen zusätzlich circa 40 Prozent Sozialversicherungsbeiträge auf die entstandenen Kosten der Veranstaltung.
Beispielrechnung:
So bleibt der Firmenlauf steuerfrei
Ein Unternehmen meldet 25 Mitarbeitende zum Lauf an, zwei davon fallen krankheitsbedingt aus. Die Gesamtkosten (Startgeld, Shirts, Verpflegung) betragen 1.999 Euro. Diese Summe wird auf die 23 Anwesenden verteilt – macht rund 86,92 Euro je Person.
Bleibt der Betrag unter 110 Euro und waren alle Mitarbeitenden eingeladen, ist das Ganze steuerfrei.
Unser Tipp:
“Reichen Sie uns die Teilnehmerlisten zeitnah ein, sodass wir feststellen können, ob zusätzlich die pauschale Steuer abzuführen ist.”
Steffi Köchy-Gellfart, Steuerberaterin und Gründerin der SKG Steuerberatung
Was nicht funktioniert:
Gesundheitsfreibetrag & Unfallversicherung nicht für den Firmenlauf geeignet
Ein Firmenlauf ist zwar gesund – gilt aber nicht als Maßnahme der betrieblichen Gesundheitsförderung im Sinne von § 3 Nr. 34 EStG. Auch der gesetzliche Unfallversicherungsschutz greift nicht, da es sich nicht um regelmäßig organisierten Betriebssport handelt.
Unser Fazit
Ein Firmenlauf kann steuerlich attraktiv gestaltet werden, wenn Sie einige Punkte beachten. Ob Branding, Teamstärkung oder Employer Branding – es lohnt sich, die Optionen zu prüfen. Wir bei der SKG Steuerberatung in Halberstadt unterstützen Sie gern dabei, Ihre steuerlichen Spielräume optimal zu nutzen – digital, persönlich und mit Blick für Details.
Sie planen einen Firmenlauf in Ihrer Praxis oder Ihrem Unternehmen?
Sprechen Sie uns an – wir klären, wie Sie Startgebühr, Shirts und Verpflegung steuerlich optimal gestalten.