Die Hilfe nach der Flutkatastrophe im Westen Deutschlands gelingt in verschiedenen Phasen. Zunächst ist die pure Muskelkraft vieler Menschen gefragt. Vom Sandsack über Eimer bis zum Bagger wird wirklich alles in Bewegung gesetzt. Dann geht es weiter: Man spendet – Sachen, Geld, Trost. Ferienhäuser, Einliegerwohnungen oder Lagerflächen wandeln sich in ein Obdach auf Zeit für die Betroffenen. Man sucht und findet unkonventionelle Lösungen. Wir erleben im Juli 2021 wieder, dass Bürgergesellschaft sowie staatliche und private Hilfssysteme funktionieren.

Im nächsten Schritt greifen Hilfsmaßnahmen im Detail. Dazu gehören “Billigkeitsmaßnahmen”, die das Bundesministerium der Finanzen aktuell am 23. Juli 2021 formulierte.

Was sind Billigkeitsmaßnahmen?
Im Bezug auf das Steuerrecht bedeutet Billigkeit, dass Steuern nicht erhoben oder festgesetzt werden, obwohl es das Gesetz vorsieht. Auch in der Rechtsfolge sind die Steuern nicht zu zahlen.

Man möchte bei der Bewältigung der außergewöhnlichen und parallel zur Corona-Pandemie eingetretenen Unwetterereignissen unterstützen. Bei diesen Aspekten entfalten die Billigkeitsmaßnahmen ihre Wirkung:

  • Überlassung von Wohnraum
  • Unentgeltliche Verwendung von dem Unternehmen zugeordneten Gegenständen (Investitionsgütern) zur Suche und Rettung von Flutopfern und Beseitigung von Flutschäden
  • Unentgeltliche Erbringung einer sonstigen Leistung, zum Beispiel Personalgestellung
  • Herabsetzung der Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung 2021
  • Sachspenden

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Ist Ihr Unternehmen betroffen? Haben Sie sich als Unternehmen bei der Hilfe für Flutopfer engagiert? Die SKG Steuerberatung kennt die aktuellen Bestimmungen und berät Sie direkt auf digitalem Weg.

“Der Mensch hilft und folgt dabei einem Impuls. Das ist gut so. Allerdings denken viele engagierte Unternehmer überhaupt nicht darüber nach, dass sie diese Unterstützung steuerlich geltend machen können und sollen. Wir zeigen Ihnen alle Möglichkeiten auf, damit sie auch bei der nächsten krisenhaften Situation helfen können”, erklärt Steffi Köchy-Gellfart. Sie fügt hinzu: “Wussten Sie, dass digitale Steuerberatung zum wirksamen Klimaschutz dazu gehört? Unternehmende handeln ökologisch nachhaltig und zugleich bewahren sie ihre Daten vor Naturkatastrophen. Handakten werden durch Wasser oder Feuer zerstört. Digitale Daten können wir sichern.”

Bild: © ollo – istockphoto.com

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